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Produktsicherheit

Über uns

Allgemeine Produktsicherheit
  
   
Informationen zur allgemeinen Sicherheit unserer Verlagsprodukte
   
1 Grundlage
2 Begriffsbestimmungen
3 Hersteller i.S.d. GPSR
4 Unsere Verantwortung und Mission als Verlag für die allgemeine Produktsicherheit
5 Unsere Maßnahmen zur allgemeinen Produktsicherheit
6 Änderungen
 
   
1 Grundlage
 
EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit - General product safety regulation (GPSR)
 
 
2 Begriffsbestimmungen
 
Produkt: Ein Produkt ist gemäß Art. 3 Nr. 1 GPSR "jeder Gegenstand, der für sich allein oder in Verbindung mit anderen Gegenständen entgeltlich oder unentgeltlich — auch im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung — geliefert oder bereitgestellt wird und für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wahrscheinlich von Verbrauchern benutzt wird, selbst wenn er nicht für diese bestimmt ist".

sicheres Produkt: Als sicheres Produkt wird gemäß Art. 3 Nr. 2 GPSR jedes Produkt bezeichnet, "das bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung, was auch die tatsächliche Gebrauchsdauer einschließt, keine oder nur geringe mit seiner Verwendung zu vereinbarende, als annehmbar erachtete und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher vereinbare Risiken birgt".

Bereitstellung auf dem Markt: Der Begriff "Bereitstellung auf dem Markt" definiert gemäß Art. 3 Nr. 6 GPSR "jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit".

Hersteller: Hersteller ist gemäß der Legaldefinition in Art. 3 Nr. 8 GPSR "jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwerfen oder herstellen lässt und dieses Produkt in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet".

Verbraucher: Als Verbraucher gilt gemäß Art. 3 Nr. 17 GPSR "jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen".

Marktüberwachungsbehörde: Marktüberwachungsbehörde bezeichnet gemäß Art. 3 Nr. 24 GPSR "eine von einem Mitgliedstaat nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/1020 als für die Organisation und Durchführung der Marktüberwachung in seinem Hoheitsgebiet zuständig benannte Behörde".

Verantwortliche Person: Im Sinne der GPSR ist die "Verantwortliche Person" ein in der Europäischen Union niedergelassener Wirtschaftsakteur, der für bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Marktüberwachung und der Konformität der Produkte verantwortlich ist.
 
 
3 Hersteller i.S.d. GPSR
 
3TRUST e.K.
Inhaber: Gottfried Eckert
In der Schleth 7, D-56567 Neuwied
Fon: + 49 (0)2631 405535
Email: mail@3trust-media.com (allgemein)
Email: produktsicherheit@3trust-media.com (Produktsicherheit)
 
 
4 Unsere Verantwortung und Mission als Verlag für die allgemeine Produktsicherheit
   
Es ist uns ein wichtiges und vorrangiges Anliegen, die Sicherheit unserer Verlagsprodukte für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung zur Allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation – GPSR) und etwaiger anderer einschlägiger Rechtsnormen stellen wir jederzeit sicher, dass unsere Verlagsprodukte, mithin Bücher, DVDs, CDs und sonstigen Papierprodukte die geforderten allgemeinen Sicherheitsstandards erfüllen.
    
Wir treten als Verlag nicht zuletzt dafür ein, dass alle unsere Produkte „bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung keine oder nur geringe mit ihrer Verwendung zu vereinbarende, als annehmbar erachtete und mit einem hohen Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher vereinbare Risiken bergen“ (Art. 5 GPSR „Allgemeines Sicherheitsgebot“, Art. 3 Nr.2 GPSR „Sicheres Produkt“).
  
  
5 Unsere Maßnahmen zur allgemeinen Produktsicherheit
     
Als Hersteller i.S.v. Art. 3 Nr. 8 GPSR kommen wir unseren einschlägigen Pflichten nach Art. 9 GPSR im Wesentlichen wie folgt nach*:
   
Herstellung und Vermarktung sicherer Verlagsprodukte
Wir gewährleisten, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern ausschließlich sichere Produkte angeboten werden. Zu diesem Zweck haben wir interne Verfahren zur Produktsicherheit implementiert.
 
Durchführung von internen Risikoanalysen und technische Dokumentation
Wir führen für alle Verlagsprodukte vor deren Markteinführung sorgfältige interne Risikoanalysen durch und erstellen die erforderlichen technischen Unterlagen. Die jeweilige technische Dokumentation wird von uns auf dem neuesten Stand gehalten und für 10 Jahre ab der Produkteinführung aufbewahrt. Auf Verlangen stellen wir die Unterlagen den zuständigen Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung.
 
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Verlagsprodukten
Wir gewährleisten, dass alle Verlagsprodukte mit den erforderlichen Informationen zur eindeutigen Identifizierung und allgemeinen Rückverfolgbarkeit bereitgestellt werden. Folgerichtig kann jederzeit bei Bedarf auch nachvollzogen werden, aus welcher Produktionscharge ein bestimmtes Verlagsprodukt stammt.
 
Anweisungen und Sicherheitsinformationen für Verlagsprodukte
Auf Gebrauchs- bzw. Nutzungsanweisungen und Sicherheitsinformationen für unsere Verlagsprodukte kann grundsätzlich gemäß Art. 9 Abs. 7 S. 2 GPSR verzichtet werden, da unsere Bücher, DVDs, CDs und sonstigen Papierprodukte i.d.R. auch ohne solche Informationen sicher und wie vorgesehen verwendet werden können. Sollten ausnahmsweise Anweisungen oder/und Sicherheitsinformationen für spezifische Verlagsprodukte erforderlich sein, werden selbstverständlich entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt.
 
Monitoring der Sicherheit von Verlagsprodukten
Wir haben Maßnahmen zur Überwachung der allgemeinen Produktsicherheit getroffen. Im Bedarfsfall leiten wir unverzüglich alle erforderlichen Korrekturprozesse ein, um die sicherheitsbezogene Konformität der jeweiligen Verlagsprodukte auf wirksame Weise herzustellen und informieren die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und u.U. weitere Markteilnehmerinnen und -teilnehmer. In der Folge initiieren wir – sofern erforderlich - geeignete Vorbeugemaßnahmen und ergreifen ggf. Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung. Die Verlagsleitung bewertet dabei in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit aller getroffenen Maßnahmen zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR-Review). Alle relevanten Maßnahmen und Ergebnisse werden dokumentiert. Zum Zwecke der Kommunikation haben wir öffentlich zugängliche Kanäle eingerichtet. Über diese besteht die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen und über etwaige im Zusammenhang mit einem Verlagsprodukt aufgetretene Unfälle oder Sicherheitsprobleme zu informieren. Alle Beschwerden werden ebenfalls dokumentiert und in einem internen Beschwerdeverzeichnis gespeichert. Es gelten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
 
* Hinweis: Die Pflichten des Herstellers gemäß Art. 9 GPSR werden an dieser Stelle nur auszugsweise bzw. verkürzt dargestellt. Maßgeblich sind die jeweiligen Bestimmungen der einschlägigen EU-Verordnung.
 
 
6 Änderungen
 
Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Informationen zur allgemeinen Produktsicherheit ohne gesonderte Ankündigung jederzeit zu revidieren, um beispielsweise etwaige Änderungen der Rechtslage o.ä. zu berücksichtigen. Sie werden deshalb gebeten, sich bei Bedarf regelmäßig über den Inhalt zu informieren.
 
 
Sicher ist sicher …
 
Bei sicherheitsbezogenen Fragen, Hinweisen, Informationen oder Beschwerden im Zusammenhang mit unseren Verlagsprodukten, nutzen Sie bitte die nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten:

3TRUST e.K.
Ansprechpartner: Gottfried Eckert
In der Schleth 7, D-56567 Neuwied
Fon: + 49 (0)2631 405535
Email: mail@3trust-media.com (allgemein)
Email: produktsicherheit@3trust-media.com (Produktsicherheit)
 
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Stand: 23.11.2024
 



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